Verhaltenskodex

für Gutachter und Sachverständige des DGuSV

  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV handelt als unabhängige Person und arbeitet in eigener Verantwortung. 
  • Das Verhalten und die Berufsausübung müssen grundsätzlich so sein, dass dem Ansehen von geprüften und/oder zertifizierten Gutachtern/Sachverständigen des DGuSV nicht geschadet wird.
  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV ist verpflichtet, seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß für den jeweiligen Auftraggeber geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anweisungen anzufertigen.
  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV hat sich in seiner Tätigkeit sowohl im Auftrag eines Gerichtes, einer Verwaltungsbehörde als auch eines privaten Auftraggebers sachlich, fair und unparteiisch zu verhalten.
  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV ist verpflichtet seine Tätigkeit vertraulich auszuüben. Alle Dokumente, elektronische oder personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dementsprechend aufzubewahren [Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Bankgeheimnis - öffentlich-rechtlich, strafrechtlich oder unternehmensintern]. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm durch die Arbeit als Gutachter/Sachverständiger zugänglich geworden sind, sind verantwortungsvoll und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen in der Öffentlichkeit weder verwertet noch offenbart werden.
  • Auftragsbezogene Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Auftragsende an den Auftraggeber zurückgegeben.
  • Alle Angaben, Beobachtungen und Erkenntnisse, die im Zuge eines Gutachtens gemacht werden, müssen der Wahrheit entsprechen und objektiv nachprüfbar sein. Sie dürfen keine vertragliche oder gesetzliche Verschwiegenheitspflicht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
  • Steht ein Gutachter/Sachverständiger direkt oder indirekt in Beziehung zu einem Auftrag, so ist er verpflichtet, diesen Umstand offen zu legen. Die Frage nach einer möglichen Befangenheit hat der Gutachter/Sachverständige erstmals nach seiner Beauftragung, und zwar ohne entsprechenden Hinweis des Auftraggebers, einer Partei oder eines Beteiligten, zu prüfen. Gründe für eine subjektive und unsachliche Arbeitsweise bzw. für eine volle Unbefangenheit des Gutachters/Sachverständigen können verwandtschaftliche, engere freundschaftliche oder geschäftliche Beziehungen sein oder wenn dieser mit einer Partei oder einem Beteiligten im Streit steht oder ein Streit bestanden hat. Ein objektives und sachliches Handeln und Arbeiten muss zu jeder Zeit und Lage garantiert sein, ansonsten ist der Gutachter/Sachverständige verpflichtet den Auftrag niederzulegen bzw. abzulehnen.
  • Bei Beauftragung des Gutachters/Sachverständigen hat dieser sachlich und ehrlich zu prüfen, ob der Auftrag seinen Kompetenzen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, und der Auftrag seine fachlichen Kompetenzen übersteigen, hat er den Auftrag abzulehnen. Eine Empfehlung an einen fachkundigen Kollegen ist erwünscht.
  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV hat weder für sich noch für andere Personen Zuwendungen oder Vergünstigungen vom Auftraggeber, von den Parteien oder einem Beteiligten zu fordern oder anzunehmen.
  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV ist verpflichtet sich ständig auf seinem Fachgebiet weiterzubilden.
  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV hat gegenüber anderen Gutachtern und Sachverständigen den Grundsatz der Kollegialität zu beachten.
  • Der Gutachter/Sachverständige des DGuSV verpflichtet sich nicht in unfairer oder unlauterer Weise am Markt aufzutreten und zu werben.

    Stand des Verhaltenskodex für Gutachter und Sachverständige des DGuSV : April 2016

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